Hausordnung
Hausordnung für die Mediothek der Großen Kreisstadt Borna
1 Allgemeines
- Diese Hausordnung gilt für die Mediothek Borna, die folgende Bereiche umfasst:
- Stadtbibliothek, Martin-Luther-Platz 9, 04552 Borna
- Fahrbibliothek
- Kreisbibliothek
1.2 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Hausordnung nachfolgend der Begriff Mediothek verwendet, der jedoch die in Punkt 1.1 genannten Bereiche ausdrücklich mit umfasst.
1.3 Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen Sie die Benutzungsbedingungen gem. der „Satzung zur Nutzung der Mediothek Borna“ und die Hausordnung der Mediothek in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
1.4 Die Ausübung des Hausrechts steht dem Fachdienst „Kultur und Veranstaltungen“ der Großen Kreisstadt Borna zu und wird im Auftrag vom Mediothekspersonal wahrgenommen. Diese sind berechtigt, Besucherinnen und Besuchern Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
1.5 Eine Nichtbeachtung von Weisungen bzw. ein Verstoß gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot zur Folge haben.
1.6 Der Aufenthalt in den Mediotheksräumen außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Mediothekspersonal gestattet.
2 Verhalten in der Bibliothek
2.1 Im allseitigen Interesse haben Besucherinnen und Besucher sich stets so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mediothek nicht behindert, gefährdet oder in ihren berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt werden.
2.2 Lebensmittel und Getränke dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen der Mediothek verzehrt werden. In alle anderen Bereiche der Mediothek dürfen Lebensmittel und Getränke sowie andere Materialien, die geeignet sind, Medien oder Mobiliar zu beschädigen oder zu beschmutzen, nicht mitgenommen werden. Die durch eine etwaige Beschädigung oder Beschmutzung entstehenden Kosten sind von der Verursacherin bzw. dem Verursacher zu erstatten. Der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
2.3 Das Rauchen ist im gesamten Haus (einschließlich Toiletten, Flure, Treppenaufgänge usw.) untersagt.
2.4 Das Öffnen / Schließen von Fenstern sowie das Ein- / Ausschalten bibliothekseigener Geräte darf nur durch das Mediothekspersonal erfolgen.
2.5 Das Verändern von technischen Geräten und Anlagen der Bibliothek ist nicht gestattet, dazu zählt auch das selbständige Beheben von technischen Störungen.
3 Mitbringen von Tieren, Gegenständen, Geräten / Haftung
3.1 Das Mitbringen von Tieren in die Mediotheksräume ist – mit Ausnahme von Blindenführhunden – nicht gestattet.
3.2 Fahrräder, Sportgeräte, große oder sperrige Gepäckstücke und andere, den Mediotheksbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht mit in die Mediothek gebracht werden.
3.3 Die Mediothek haftet grundsätzlich nicht für von Besucherinnen und Besuchern mitgebrachte Sachen.
3.4 In der Mediothek sind tragbare Computer zugelassen. Für die Stromversorgung solcher Geräte können unbelegte, frei zugängliche Steckdosen genutzt werden. Der Anschluss größerer Verbraucher ist nicht gestattet. Eigene Geräte dürfen nicht an das Datennetz der Mediothek angeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet hier das öffentliche WLAN der Mediothek.
3.5 Mobiltelefone dürfen in den Mediotheksräumen genutzt werden, Klingeltöne, Musikgeräusche u.a. Toneffekte sind jedoch während des Aufenthalts in der Mediothek stummzuschalten. Während der Dauer von Veranstaltungen ist die Nutzung von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erwünscht.
4 Sonstiges
4.1 Das Betreten von nicht-öffentlichen Bereichen / Diensträumen ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Mediothekspersonal gestattet.
4.2 Film-, Foto- und Dreharbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Anmeldung und Genehmigung durch die Fachdienstleitung.
4.3 Die Durchführung von Sammlungen und Unterschriftensammlungen ist grundsätzlich nicht möglich.
4.4 Der Aushang von Plakaten und das Auslegen von Materialien bedarf der vorherigen Zustimmung der Mediotheksleitung.
4.5 Für jede Form gewerblicher Tätigkeit, des Verkaufs von Waren und kommerzieller Werbung bedarf es der schriftlichen Anmeldung und Genehmigung durch den Fachdienst „Kultur und Veranstaltungen“.